Absenzen und Dispensationen

Übersicht über das Absenzen- und Dispensationswesen

Eine Übersicht über das Absenzen- und Dispensationswesen bietet das folgende Dokument:

Absenzen und Schulausfälle

Kein schulpflichtiges Kind darf ohne wichtigen Grund dem Unterricht fernbleiben. Kein Kind hat Anspruch auf zusätzliche Ferien.

Als eine Absenz zählt der während eines Halbtages versäumte Unterricht. Verlässt eine Schülerin oder ein Schüler mit Einwilligung der Lehrperson den Unterricht vorzeitig, zählt der Halbtag nicht als Absenz.

Ob eine Absenz begründet oder unbegründet ist, entscheidet die Lehrperson.

Bei Krankheit des Kindes informieren die Eltern mittels Klapp die zuständige Lehrperson vor Schulbeginn.

Bleiben Schülerinnen oder Schüler unbegründet dem Unterricht fern, hat dies einen Eintrag im Zeugnis zur Folge. Im Wiederholungsfall erstattet die Lehrperson Meldung an die Schulleitung.

Vorhersehbarer Schulausfall wegen Weiterbildung, Tagung etc. wird den Eltern frühzeitig mitgeteilt.

Wenn die Lehrperson kurzfristig verhindert ist, werden die Kinder mindestens bis zum Ende des Schulhalbtages durch andere Lehrpersonen betreut.

Die Kinder bleiben anschliessend zu Hause, bis die Lehrperson selbst oder eine Stellvertretung den Unterricht wieder übernimmt. Die entsprechende Information erfolgt via Klapp.

Dispensationen

Die Eltern tragen die Verantwortung für die Folgen der versäumten schulischen Leistungen.

Die Schüler können dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Angabe von Gründen fernbleiben (Jokertage).
Die Eltern teilen den Bezug von Jokertagen frühzeitig mit.
Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines halben Tages stattfindet. Nicht bezogene Jokertage verfallen.
Die kommunale Aufsichtsbehörde kann bestimmen, ob bei besonderen Schulanlässen keine Jokertage bezogen werden können.

Gesuche für Dispensationen bis zu 4 aufeinander folgenden Halbtagen pro Schuljahr, ausser direkt vor oder nach den Ferien, kann die Lehrperson bewilligen. Bitte rechtzeitig im Voraus schriftlich mitteilen.

Gesuche für eine Dispensation von mehr als 4 aufeinanderfolgenden Halbtagen sind schriftlich an den Schulleiter zu richten.

Abmeldung bei voraussehbarer längerer Absenz

Dauert eine voraussehbare Absenz vom gesamten Unterricht länger als zwölf Kalenderwochen, melden die Eltern den Schüler von der Schule ab.